OLG Köln - Beschluss vom 13.01.2014
20 W 91/13
Normen:
VVG § 14 Abs. 1;
Fundstellen:
r+s 2015, 146
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 309/13

Fälligkeit von Leistungen in der privaten KrankheitskostenversicherungObliegenheit des Versicherungsnehmers, Vorbefunde zur Verfügung zu stellen

OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014 - Aktenzeichen 20 W 91/13

DRsp Nr. 2014/14447

Fälligkeit von Leistungen in der privaten Krankheitskostenversicherung Obliegenheit des Versicherungsnehmers, Vorbefunde zur Verfügung zu stellen

Hat ein privater Krankheitskostenversicherer aufgrund ihm vorliegender ärztlicher Befunde (hier: "chronische Bronchitis") Anlass zur Prüfung einer möglichen vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung und reagiert der behandelnde Arzt auf verschiedene Ersuchen auf Vorlage der Krankenunterlagen nicht, so ist es dem Versicherungsnehmer zuzumuten, eine Ablichtung des Krankenblatts zur Verfügung zu stellen. Kommt er dem nicht nach, so ist der Versicherer berechtigt, die Auszahlung von Versicherungsleistungen als derzeit nicht fällig zu verweigern.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

VVG § 14 Abs. 1;

Gründe

Die gemäß § 127 Abs.2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache nicht gerechtfertigt. Die beabsichtigte Klage bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO.