Fälligkeit von Leistungen in der privaten KrankheitskostenversicherungObliegenheit des Versicherungsnehmers, Vorbefunde zur Verfügung zu stellen
OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014 - Aktenzeichen 20 W 91/13
DRsp Nr. 2014/14447
Fälligkeit von Leistungen in der privaten KrankheitskostenversicherungObliegenheit des Versicherungsnehmers, Vorbefunde zur Verfügung zu stellen
Hat ein privater Krankheitskostenversicherer aufgrund ihm vorliegender ärztlicher Befunde (hier: "chronische Bronchitis") Anlass zur Prüfung einer möglichen vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung und reagiert der behandelnde Arzt auf verschiedene Ersuchen auf Vorlage der Krankenunterlagen nicht, so ist es dem Versicherungsnehmer zuzumuten, eine Ablichtung des Krankenblatts zur Verfügung zu stellen. Kommt er dem nicht nach, so ist der Versicherer berechtigt, die Auszahlung von Versicherungsleistungen als derzeit nicht fällig zu verweigern.
Die gemäß § 127 Abs.2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache nicht gerechtfertigt. Die beabsichtigte Klage bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114ZPO.
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