Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis, Führerschein, Gültigkeit, EU-Ausland, Anerkennung, Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Umtausch, Umschreibung, ordentlicher Wohnsitz
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2004 - Aktenzeichen 10 S 308/04
DRsp Nr. 2007/23777
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis, Führerschein, Gültigkeit, EU-Ausland, Anerkennung, Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Umtausch, Umschreibung, ordentlicher Wohnsitz
»Die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Nr. 2FeV (Wohnsitzerfordernis) ist im Hinblick auf in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellte Führerscheine wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts ohne Weiteres unanwendbar.«