VG Freiburg, vom 10.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 589/05
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis, Gültigkeit, EU-Ausland, Anerkennung, Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, ordentlicher Wohnsitz, Alkoholmissbrauch, Verkehrssicherheit, Vorlagepflicht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 10 S 1194/05
DRsp Nr. 2007/23833
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis, Gültigkeit, EU-Ausland, Anerkennung, Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, ordentlicher Wohnsitz, Alkoholmissbrauch, Verkehrssicherheit, Vorlagepflicht
»1. Obwohl das Beschwerdegericht letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3EGV ist, besteht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Vorlagepflicht.
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