BayObLG - Beschluss vom 10.01.1991
RReg 2 St 279/90
Vorinstanzen:
LG Weiden i.d.Opf - Beschluss - 25.06.1990 ,

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

BayObLG, Beschluss vom 10.01.1991 - Aktenzeichen RReg 2 St 279/90

DRsp Nr. 2003/7097

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zur Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, ihm unter Einziehung des Führerscheins die Fahrerlaubnis und für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Sperre von 1 Jahr und 6 Monaten festgesetzt. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe als begründet verworfen, dass die Sperrfrist noch 1 Jahr und 2 Monate beträgt.