FG Niedersachsen - Urteil vom 24.09.2002
15 K 864/98
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Fahrtenbuch - Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.09.2002 - Aktenzeichen 15 K 864/98

DRsp Nr. 2003/12433

Fahrtenbuch - Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

1. Der Vortrag, ein Kfz werde nur betrieblich, aber niemals für private Zwecke genutzt, steht der allgemeinen Lebenserfahrung entgegen, wonach ansonsten betrieblich genutzte Fahrzeuge auch privat genutzt werden. 2. Bei einem derart außergewöhnlichen Sachvortrages bedarf es lückenloser Nachweise der einzelnen Fahrten und ihrer Veranlassung. 3. Ein Fahrtenbuch muss zumindest Aufzeichnungen für jede einzelne Fahrt hinsichtlich des km-Standes am Anfang und Ende mit einer Kurzbezeichnung des Fahrziels und - bei Umwegen - der Fahrtroute enthalten. Eine Zusammenfassung mehrerer an einem Tag durchgeführter Fahrten ist nicht ausreichend.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand: