Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 546/05
DRsp Nr. 2005/17543
Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf
»Das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und Rechten durch einen Betroffenen kann grundsätzlich nicht als unlauter angesehen werden. Die dadurch entstehende Verfahrensverzögerung muss bei der Beurteilung der Frage, ob langer Zeitablauf der Erforderlichkeit des Fahrverbotes entgegensteht, berücksichtigt werden.«