I.
Das Amtsgericht Herford hat den Betroffenen durch Urteil vom 16. Dezember 2003 wegen einer fahrlässig begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200,00 EURO verurteilt, von der Verhängung des im Bußgeldbescheid vom 06. August 2003 angeordneten Fahrverbotes von einem Monat jedoch abgesehen.
Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit ihrer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsbeschwerde. Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Bielefeld beigetreten.
II.
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