Die Beklagte handelt mit Autos des Herstellers Citroen. Am 4. Dezember 1996 führte sie mit der Klägerin ein Verkaufsgespräch. Bezugspunkt war ein blauer Pkw Xantia 1,6 l X, der auf dem Gelände der Beklagten stand. An dem Wagen befand sich ein Schild mit der Preisangabe 32.215 DM und dem Hinweis auf eine Sonderausstattung in Form einer elektronischen Diebstahlsicherung, eines Heckscheibenwischers, einer Zweischichtlackierung und des bereits durchgeführten Transports.
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