Formelle Anforderungen an eine Beibringungsaufforderung im Zusammenhang mit einer Drogenproblematik

Autor: Koehl

Strenge Anforderungen

Gesetz und Rechtsprechung stellen strenge Anforderungen an die formalen Voraussetzungen einer MPU-Aufforderung. Hintergrund ist, dass der Betroffene sich darüber im Klaren werden soll, ob das behördliche Verlangen mit den normativen Vorgaben in Einklang steht, und ob er dieser Forderung - auch unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit - nachkommen will. Die Formulierung der Fragestellung in dem Übersendungsschreiben an den Gutachter reicht daher nicht aus. Die Fragestellung ist nach Abs. 6 Satz 1 in der Aufklärungsanordnung festzulegen und wird gem. Abs. 6 Satz 4 dem Gutachter lediglich mitgeteilt. Dass die konkrete Fragestellung auch dem Betroffenen mitzuteilen ist, ergibt aus Sinn und Zweck des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV.

Formulierung der Fragestellung