Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.9.2016 (Az.: 14 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Klägerin nimmt die beklagte Versicherungsgesellschaft auf Versicherungsleistungen in Anspruch.
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