KG - Urteil vom 04.07.2014
6 U 30/13
Normen:
VVG § 213; VVG § 307 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 167/12

Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten ArztErstattungsfähigkeit von durch einen nahen Angehörigen erbrachten physiotherapeutischen Leistungen in der privaten Krankenversicherung

KG, Urteil vom 04.07.2014 - Aktenzeichen 6 U 30/13

DRsp Nr. 2014/13028

Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt Erstattungsfähigkeit von durch einen nahen Angehörigen erbrachten physiotherapeutischen Leistungen in der privaten Krankenversicherung

1. Die in § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 enthaltene Obliegenheit des Versicherten, sich von einem vom Krankenversicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, ist wirksam und sowohl mit der Vorschrift des § 213 VVG als auch der Rspr. des BVerfG zum erforderlichen Interessenausgleich zwischen dem Interesse des Versicherungsnehmers an informationeller Selbstbestimmung über seine Gesundheitsdaten und dem Offenbarungsinteresse des Versicherers vereinbar (Beschlüsse vom 23. Oktober 2006, 1 BvR 2027/02 und vom 17. Juli 2013, 1 BvR 3167/08). 2. Diese Obliegenheit ist dahin auszulegen, dass der Versicherer den untersuchenden Arzt nicht nur beauftragen, sondern auch auswählen darf. 3. Die Bestimmung in § 5 Nr. 1g MB/KK 2009, wonach "für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder" besteht, umfasst auch Behandlungen durch Physiotherapeuten.zulegen, dass der Versicherer den untersuchenden Arzt nicht nur beauftragen, sondern auch auswählen darf.

Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Landgerichts Berlin vom 17. Januar 2013 - 7 O 167/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.