EuGH - Urteil vom 17.06.2003
Rs C-383/01
Normen:
EG Art. 28 Art. 30 ;
Vorinstanzen:
Ostre Landsret (Dänemark) - Beschluss vom 26.09.2001,

Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung

EuGH, Urteil vom 17.06.2003 - Aktenzeichen Rs C-383/01

DRsp Nr. 2004/8379

Freier Warenverkehr - Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge - Inländische Abgabe - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung

[De Danske Bilimportorer gegen Skatteministeriet, Told- og Skattestyrelsen] 1. Eine Zulassungssteuer für neue Kraftfahrzeuge, die ein Mitgliedstaat eingeführt hat, der keine inländische Fahrzeugproduktion hat, wie sie im Lov om registreringsafgift på motorkoretojer (dänisches Gesetz über die Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge) in der Fassung der Kodifizierung Nr. 222 vom 14. April 1999 vorgesehen ist, stellt eine inländische Abgabe dar, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anhand von Artikel 28 EG, sondern anhand von Artikel 90 EG zu prüfen ist. 2. Dieser Artikel ist dahin auszulegen, dass er dieser Steuer nicht entgegensteht.

Normenkette:

EG Art. 28 Art. 30 ;

Gründe:

[01] Der Ostre Landsret hat mit Beschluss vom 26. September 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 5. Oktober 2001, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.

[02] Die Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der De Danske Bilimportorer (im Folgenden: DBI), dem Berufsverband der Kraftfahrzeugimporteure, und dem Skatteministeriet (dänisches Finanzministerium) über die Erhebung einer Abgabe auf die Zulassung von neuen Kraftfahrzeugen.

Rechtlicher Rahmen