[01] Der Ostre Landsret hat mit Beschluss vom 26. September 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 5. Oktober 2001, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.
[02] Die Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der De Danske Bilimportorer (im Folgenden: DBI), dem Berufsverband der Kraftfahrzeugimporteure, und dem Skatteministeriet (dänisches Finanzministerium) über die Erhebung einer Abgabe auf die Zulassung von neuen Kraftfahrzeugen.
Rechtlicher Rahmen
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