OLG Naumburg - Urteil vom 08.11.2018
3 U 37/18
Normen:
StVG § 18 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 05.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 318/17

Freistellung und Ersatz von aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden

OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 3 U 37/18

DRsp Nr. 2019/12503

Freistellung und Ersatz von aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Juni 2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle, Az.: 6 O 318/17, wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Ziffer 1. des Tenors des vorbezeichneten amtsgerichtlichen Urteils wie folgt abgeändert wird:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

a) an die D. Allgemeine Versicherung AG 8.736,06 € nebst Zinsen hierauf i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB per annum aus 8.554,47 € seit dem vom 25.09.2018 und auf 181,59 € seit dem 16.10.2018 und

b) an die Klägerin 10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB per annum hieraus seit dem 30.05.2017 zu zahlen,

und

c) die Klägerin von den Forderungen des Autohauses K. GmbH i.H.v. 1.520,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB per annum aus 9.955,31 € vom 30.05.2017 bis 24.09.2018 und aus 1.520,84 € seit dem 25.09.2018

und

d) von der Zinsforderung des Sachverständigen C. R. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB per annum aus 181,59 € vom 30.05.2017 bis 15.10.2018

und

e) von der Zinsforderung der V. Leasing GmbH von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB per annum aus 120 € vom 30.05.2017 bis 24.09.2018 freizustellen.