LG Aachen - Urteil vom 27.06.2000
72 Ns 65 Js 1324/99 - 61/00
Normen:
IntKfzVO § 4 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)317d
NZV 2000, 511

Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis durch einen ausländischen Staatsangehörigen trotz verhängter isolierter Sperrfrist

LG Aachen, Urteil vom 27.06.2000 - Aktenzeichen 72 Ns 65 Js 1324/99 - 61/00

DRsp Nr. 2004/1557

Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis durch einen ausländischen Staatsangehörigen trotz verhängter isolierter Sperrfrist

Ein ausländischer Staatsangehöriger, dem vor der Verlegung seines Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland in seinem Heimatland eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, darf trotz einer gegen ihn verhängten isolierten Sperrfrist nach dem ab dem 1.1.1999 geltenden Fahrerlaubnisrecht im Inland ein Kraftfahrzeug führen.

Normenkette:

IntKfzVO § 4 ;

Hinweise:

Anmerkung von Ltd. Ministerialrat a.D. Dr. Wolfgang Bouska, Baldham bei München, in NZV 2000, 512.

Fundstellen
DRsp II(294)317d
NZV 2000, 511