AG München - Urteil vom 28.07.2000 (345 C 28187/98)
Die Klägerin macht gegen den Beklagten ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts stellt, das nach ihrer Vorstellung aber mindestens DM 8.500 betragen sollte, geltend. Dem zugrunde liegt folgender [...]