Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch eine hochgewirbelte Parfümflasche
AG Iserlohn, Urteil vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 46 C 346/00
DRsp Nr. 2008/13748
Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch eine hochgewirbelte Parfümflasche
Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine auf der Fahrbahn liegende Parfümflasche hochgeschleudert wird und ein nachfolgendes Fahrzeug trifft.