AG Regensburg - Urteil vom 31.07.2000
10 C 1105/00
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)459b
ZfS 2000, 488

Mehrwertsteuer-Erstattung bei Ersatzwagenbeschaffung - Vorsteuerabzugsrecht und Leasingfahrzeug

AG Regensburg, Urteil vom 31.07.2000 - Aktenzeichen 10 C 1105/00

DRsp Nr. 2004/1702

Mehrwertsteuer-Erstattung bei Ersatzwagenbeschaffung - Vorsteuerabzugsrecht und Leasingfahrzeug

Im Falle unfallbedingten Kfz-Totalschadens ist die bei einer Ersatzwagenbeschaffung anfallende Mehrwertsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung des betroffenen Halters dann vom Schädiger zu erstatten, wenn nachweislich "vergleichbare Fahrzeuge mit ausgewiesener Umsatzsteuer am Markt unter zumutbarem Aufwand nicht erhältlich sind".

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)459b
ZfS 2000, 488