Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers
BayObLG, Beschluss vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 2 ObOWi 453/00
DRsp Nr. 2004/1296
Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Verlegung des Termins zur Hauptverhandlung wegen Verhinderung des gewählten Verteidigers sind das Interesse des Betroffenen an einer Verteidigung und das Interesse an einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen. Im Zweifel hat das Verteidigungsinteresse Vorrang.