Das Landgericht hat die Angeklagten und den früheren Mitangeklagten I. jeweils des schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer in zwei Fällen für schuldig befunden und den Angeklagten R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, den Angeklagten K. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und den Angeklagten I., der keine Revision eingelegt hat, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil wenden sich die Angeklagten R. und K. mit ihren Revisionen, mit denen sie die Verletzung materiellen Rechts rügen; der Angeklagte K. beanstandet darüber hinaus das Verfahren.
Die Rechtsmittel haben mit den Sachrügen Erfolg; sie führen - gemäß § 357 StPO auch hinsichtlich des Mitangeklagten I. - zur Aufhebung des Urteils.
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