OLG Celle - Urteil vom 02.11.2000
14 U 17/00
Normen:
BGB § 852 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)391b
OLGReport-Celle 2001, 104
VRS 100, 250

Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie der Schädigung eines nasciturus bei einem Unfall der Mutter; Deliktsrechtlicher Schutz des ungeborenen Kindes bei Verletzung der Mutter - Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO

OLG Celle, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 14 U 17/00

DRsp Nr. 2004/1342

Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie der Schädigung eines nasciturus bei einem Unfall der Mutter; Deliktsrechtlicher Schutz des ungeborenen Kindes bei Verletzung der Mutter - Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO

A. Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der bei einem Unfall verletzten Mutter eines Kindes, das durch diesen Unfall noch vor seiner Geburt gesundheitlich geschädigt wurde und daraus eigene Schadensersatzansprüche herleitet. B. 1. Ein bei einem Unfall verletztes ungeborenes Kind hat gegen den Schädiger einen eigenen deliktsrechtlichen Schadensersatzanspruch. 2. Zum Nachweis eigener Verletzung genügt nicht die Verweisung auf die unfallbedingte Verletzung der Mutter, jedoch gilt die Beweiserleichterung nach § 287 ZPO.