OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.07.2008
5 W 154/08
Normen:
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b ; BGB § 242 ; BGB § 249 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 249 Satz 2 ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 30.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 345/07

Funktionelle Zuständigkeit des OLG bei Rechtsmittelentscheidungen mit Auslandsbezug - Umfang der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Erstattung des Wiederbeschaffungswertes

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.07.2008 - Aktenzeichen 5 W 154/08

DRsp Nr. 2008/21651

Funktionelle Zuständigkeit des OLG bei Rechtsmittelentscheidungen mit Auslandsbezug - Umfang der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Erstattung des Wiederbeschaffungswertes

»1. Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten. 2. Auch Rechtsmittelentscheidungen in einem dem Klageverfahren vorgelagerten PKH-Verfahren mit Auslandsbezug unterliegen der funktionellen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.«

Normenkette:

GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b ; BGB § 242 ; BGB § 249 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 249 Satz 2 ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller beabsichtigt, die Antragsgegner als Gesamtschuldner auf Zahlung restlichen Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall vom 26.1.2007, bei dem sein Pkw, ein ca. 18 Jahre alter PKW VW Passat Kombi mit einer Laufleistung von mehr als 255.000 km, beschädigt wurde, in Anspruch zu nehmen. Die volle Haftung des Unfallgegners steht dem Grunde nach außer Streit. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit. Das Sachverständigenbüro H. schätzte die Reparaturkosten (incl. Mehrwertsteuer) auf 4.165,00 EUR und den Wiederbeschaffungswert auf 800,00 EUR. Die Wiederbeschaffungsdauer gab es mit 14 Tagen an (Bl. 13 ff d.A.).