Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Beschädigung eines Fahrzeugs
BayObLG, Beschluß vom 30.03.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 75/88
DRsp Nr. 1998/9791
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Beschädigung eines Fahrzeugs
Wird ein Fahrzeug lediglich beschädigt, reicht dies für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bejahen; vielmehr muß hinzukommen, daß dieser durch die Beschädigung in seinem ungestörten, geregelten Ablauf gefährdet wird.