LG München II - Urteil vom 18.09.1998 17 S 9784/98
Normen:
BGB § 832 ;
Fundstellen:
DRsp I(146)101b
VersR 2000, 1022
Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch radfahrende kleine Kinder
LG München II, Urteil vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 17 S 9784/98
DRsp Nr. 2004/1648
Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch radfahrende kleine Kinder
Eine Mutter, die ihre dreijährige Tochter in die Benutzung eines kleinen Fahrrades mit Stützrädern eingewiesen, für die Einübung gesorgt hat und das auf dem Gehweg radelnde Kind, kurz hinter ihm gehend, begleitet, genügt ihrer Aufsichtspflicht im Sinne des § 832 BGB.