LG München II - Urteil vom 18.09.1998
17 S 9784/98
Normen:
BGB § 832 ;
Fundstellen:
DRsp I(146)101b
VersR 2000, 1022

Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch radfahrende kleine Kinder

LG München II, Urteil vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 17 S 9784/98

DRsp Nr. 2004/1648

Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch radfahrende kleine Kinder

Eine Mutter, die ihre dreijährige Tochter in die Benutzung eines kleinen Fahrrades mit Stützrädern eingewiesen, für die Einübung gesorgt hat und das auf dem Gehweg radelnde Kind, kurz hinter ihm gehend, begleitet, genügt ihrer Aufsichtspflicht im Sinne des § 832 BGB.

Normenkette:

BGB § 832 ;
Fundstellen
DRsp I(146)101b
VersR 2000, 1022