LG Aachen - Urteil vom 10.05.2000
4 O 42/00
Normen:
BGB § 823 § 839 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)558e
ZfS 2000, 333

Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; beherrschbare Gefahren für den Kraftfahrzeugverkehr durch Bankette

LG Aachen, Urteil vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 4 O 42/00

DRsp Nr. 2004/1561

Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; beherrschbare Gefahren für den Kraftfahrzeugverkehr durch Bankette

Das Fehlen einer Befestigung der Straßenbankette und damit mangelnde Eignung zum Befahren durch Kraftfahrzeuge ist nicht als Verletzung der dem Straßenbaulastträger obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht zu werten.

Normenkette:

BGB § 823 § 839 ;
Fundstellen
DRsp I(145)558e
ZfS 2000, 333