BGH - Urteil vom 10.02.2021
KZR 63/18
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 249; GWB (1999) § 33;
Fundstellen:
BB 2021, 1089
BB 2021, 1165
BGHZ 229, 1
BauR 2021, 1297
DB 2021, 1068
MDR 2021, 697
NZBau 2021, 404
VersR 2021, 1565
WM 2022, 1031
WRP 2021, 920
ZIP 2021, 2200
ZfBR 2021, 901
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 384/13
KG, vom 28.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 13/14

Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus Anlass der Auftragsvergabe bei Störung der wettbewerblichen Auftragsvergabe vorausgesetzten Preisbildungsmechanismus; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch unzulässige Vertragsklauseln

BGH, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen KZR 63/18

DRsp Nr. 2021/6765

Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus Anlass der Auftragsvergabe bei Störung der wettbewerblichen Auftragsvergabe vorausgesetzten Preisbildungsmechanismus; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch unzulässige Vertragsklauseln