OLG Köln - Beschluss vom 06.02.2014
19 U 158/13
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 12.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 10/13

Geltung des Sichtfahrgebots auf Autobahnen

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2014 - Aktenzeichen 19 U 158/13

DRsp Nr. 2014/8234

Geltung des Sichtfahrgebots auf Autobahnen

Das Sichtfahrgebot gilt auch auf Autobahnen nicht für solche Hindernisse, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät erkennbar sind. Das gilt insbesondere für relativ kleine, nämlich kleiner als ein ganzer Reifen, und bei Dunkelheit sich kaum von der Fahrbahn abhebende Gegenstände, die besonders schwer erkennbar sind. In dieser Konstellation spricht nicht ein Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und damit eine unangepasste Geschwindigkeit.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.09.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 2 O 10/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angegriffene Urteil des Landgerichts Köln - 2 O 10/13 - ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1;

Gründe