OLG Saarbrücken - Urteil vom 12.02.1998
3 U 529/96-88
Normen:
BGB § 831 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 166
DRsp I(146)99d
VersR 2000, 1427

Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung nach Satz 2 erforderliche Überwachung eines Aushilfsfahrers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 3 U 529/96-88

DRsp Nr. 2004/1512

Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung nach Satz 2 erforderliche Überwachung eines Aushilfsfahrers

Zur Entlastung des Inhabers eines Großbetriebs (hier: Post) nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB von der Haftung für Schädigungen Dritter durch einen Aushilfsfahrer ist der Nachweis fortgesetzter Kontrollen sowie unauffälliger Überwachungen, insoweit aber nicht ohne weiteres einer Überwachung der Verkehrstauglichkeit in kürzeren Abständen als sieben Monaten erforderlich.

Normenkette:

BGB § 831 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen
DAR 2000, 166
DRsp I(146)99d
VersR 2000, 1427