Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung nach Satz 2 erforderliche Überwachung eines Aushilfsfahrers
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 3 U 529/96-88
DRsp Nr. 2004/1512
Geschäftsherren-Haftung für Verrichtungsgehilfen für eine Entlastung nach Satz 2 erforderliche Überwachung eines Aushilfsfahrers
Zur Entlastung des Inhabers eines Großbetriebs (hier: Post) nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB von der Haftung für Schädigungen Dritter durch einen Aushilfsfahrer ist der Nachweis fortgesetzter Kontrollen sowie unauffälliger Überwachungen, insoweit aber nicht ohne weiteres einer Überwachung der Verkehrstauglichkeit in kürzeren Abständen als sieben Monaten erforderlich.