I.
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Minden vom 2. März 2005 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Geldbuße in Höhe von 150,- EUR belegt worden; ferner ist ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats gegen ihn verhängt worden.
Die Gründe des angefochtenen Urteils führen Folgendes aus:
"Der Betroffene hat ein geregeltes Einkommen.
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