LG Hannover - Urteil vom 10.05.2002
1 S 1799/01
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
AG Burgwedel, vom 23.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 72 C 198/01

Gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen aus Parklücke - keine Beleuchtungspflicht für Breitseiten abgestellter Container

LG Hannover, Urteil vom 10.05.2002 - Aktenzeichen 1 S 1799/01

DRsp Nr. 2003/7039

Gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen aus Parklücke - keine Beleuchtungspflicht für Breitseiten abgestellter Container

1. Vor dem Zurücksetzen aus einer Parklücke hat sich der Fahrer beim Einsteigen und auch während des Zurücksetzens ausreichend nach möglichen Hindernissen umzusehen.2. Am Straßenrand abgestellte Container müssen an den Breitseiten nicht beleuchtet oder anderweitig gekennzeichnet werden.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist nicht begründet.

Das Amtsgericht hat zu Recht entschieden, dass dem Kläger kein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zusteht. Insoweit wird zunächst inhaltlich auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen ist Folgendes zu ergänzen: