OLG Köln - Urteil vom 20.10.2000
19 U 207/99
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 129
OLGReport-Köln 2001, 45
SP 2001, 195
VerkMitt 2001, 45
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 492/98

Gestellter Autounfall - Widerspruch zwischen Unfallschilderung und Sachverständigengutachten

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 19 U 207/99

DRsp Nr. 2001/745

Gestellter Autounfall - Widerspruch zwischen Unfallschilderung und Sachverständigengutachten

Die Umstände sprechen für einen gestellten Unfall, wenn der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs behauptet, er habe beim Einbiegen in eine Straße das dort parkende Fahrzeug des Geschädigten seitlich gestreift, während der Gutachter zu dem Ergebnis gelangt, die festgestellten Schäden könnten nur durch zwei verschiedene Anstöße, und zwar einen beim Vorwärtsfahren und einen beim Rückwärstfahren verursacht worden sein.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg.