Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines gebrauchten Kfz
OLG Köln, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 27 U 61/98
DRsp Nr. 1999/6255
Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines gebrauchten Kfz
»Die Klausel "... kauft ... folgendes Fahrzeug gebraucht wie besehen" in einem Kfz-Kaufvertrag kann unter besonderen Umständen als Ausschluss der Gewährleistung nicht nur für sichtbare, sondern auch für verborgene Mängel in Form von Verschleißerscheinungen ausgelegt werden.«