OLG Köln - Urteil vom 21.04.1999
27 U 61/98
Normen:
BGB §§ 459 ff.;
Fundstellen:
DAR 1999, 406
NJW-RR 2000, 504
NZV 1999, 382
OLGReport-Köln 1999, 240
VRS 97, 85
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 513/97

Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines gebrauchten Kfz

OLG Köln, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 27 U 61/98

DRsp Nr. 1999/6255

Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines gebrauchten Kfz

»Die Klausel "... kauft ... folgendes Fahrzeug gebraucht wie besehen" in einem Kfz-Kaufvertrag kann unter besonderen Umständen als Ausschluss der Gewährleistung nicht nur für sichtbare, sondern auch für verborgene Mängel in Form von Verschleißerscheinungen ausgelegt werden.«

Normenkette:

BGB §§ 459 ff.;

Gründe:

Die zulässige Berufung ist nur im erkannten Umfang begründet.