OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.07.2021
7 U 19/21
Normen:
BGB § 307; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 18.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 08 O 320/20

Gewährung bedingungsgemäßer Verteidigungskosten aus einer D&O-Versicherung für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen DritterZusage vorläufiger Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen EntscheidungWirecard-Skandal

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 7 U 19/21

DRsp Nr. 2021/18079

Gewährung bedingungsgemäßer Verteidigungskosten aus einer D&O-Versicherung für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter Zusage vorläufiger Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung Wirecard-Skandal

Dem Versicherer ist es versagt, sich auf einen Ausschluss wegen arglistiger Täuschung zu berufen, wenn er vorläufige Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zugesagt hat, aus der sich die Tatsachen ergeben, welche die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen, und es an einer solchen Entscheidung fehlt.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 18.01.2021 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch im Tenor wie folgt klargestellt wird: