LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.06.2018
5 Sa 459/17
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 242; BGB § 611a; BGB § 613a Abs. 1 S. 1-2; BGB § 613a Abs. 4 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 30.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 436/17

Gewährung zusätzlicher Urlaubstage bei Annahme eines Arbeitsvertragsangebots nach BetreiberwechselUnbegründete Feststellungsklage zur Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs bei unzureichenden Darlegungen zur rechtsmissbräuchlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beschäftigten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 459/17

DRsp Nr. 2018/13818

Gewährung zusätzlicher Urlaubstage bei Annahme eines Arbeitsvertragsangebots nach Betreiberwechsel Unbegründete Feststellungsklage zur Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs bei unzureichenden Darlegungen zur rechtsmissbräuchlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beschäftigten

1. Bietet die Arbeitgeberin nach einem Betreiberwechsel allen davon betroffenen Beschäftigten neue Arbeitsverträge an, erfolgt die Teilung der Belegschaft in eine Gruppe, die das Angebot der Arbeitgeberin annimmt und in eine solche, die es ablehnt, unabhängig vom Willen der Arbeitgeberin jeweils durch die Entscheidung einzelner Beschäftigter für oder gegen den Abschluss eines Arbeitsvertrags. In dieser Entscheidung sind die Beschäftigten frei, so dass die Arbeitgeberin bei der Gewährung von vier zusätzlichen Urlaubstagen für alle, die den neuen Arbeitsvertrag annehmen, weder eine Gruppenbildung vornimmt noch eine verteilende Entscheidung trifft und damit kein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Arbeitgeberin vorliegt. 2. Wie der bloße Normenvollzug enthält auch die bloße Vertragserfüllung keine verteilende Entscheidung der Arbeitgeberin. Eine solche wird erst dann getroffen, wenn die Arbeitgeberin ohne rechtliche Verpflichtung (freiwillig) über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt.