I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Fahrzeugversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 DM wegen Diebstahls seines LKW vom Typ Ford Transit Turbo auf Entschädigung in Anspruch.
Er behauptet, sein Fahrzeug sei am 22.12.1997 auf dem Parkplatz vor dem IKEA-Möbelkaufhaus in B in der Zeit von 13.30 bis 17.00 Uhr gestohlen worden.
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