MoselschiffahrtsG St. Goar - 4 C 12/97 - 17.4.1998,
Grobe Fahrlässigkeit des Inhabers einer Wasserski-Schule
OLG Köln, Urteil vom 05.02.1999 - Aktenzeichen 3 U 91/98
DRsp Nr. 2000/3535
Grobe Fahrlässigkeit des Inhabers einer Wasserski-Schule
10.000,00 DM Schmerzensgeld für 7 1/2jähriges Kind für Trümmerfraktur des rechten Fußes mit großem knöchernen Substanzverlust des Fußwurzelknochens und Keilbeins sowie multiple Rupturen des Strecksehnenapparates.