Gutachterkosten

Autor: Göppl

Soweit im Zeitpunkt der Mandatserteilung noch möglich, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Fahrzeug von einem von der norwegischen Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet wird. In einem solchen Fall werden die Sachverständigenkosten direkt von der norwegischen Versicherung bezahlt. Ist eine Begutachtung durch die norwegische Versicherung nicht möglich, werden Gutachterkosten gleichwohl erstattet.

Auch bei Beauftragung eines in Deutschland tätigen Sachverständigen werden die Kosten in der Regel erstattet. Allerdings muss im Bezug auf ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten das Einverständnis des Versicherers vorher eingeholt werden.