KG - Urteil vom 24.05.2002
25 U 167/01
Normen:
BGB § 932 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2003, 302
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 33/01

Gutgläubigkeit des Erwerbers beim Erwerb eines während einer Probefahrt unterschlagenen Kraftfahrzeuges

KG, Urteil vom 24.05.2002 - Aktenzeichen 25 U 167/01

DRsp Nr. 2005/7034

Gutgläubigkeit des Erwerbers beim Erwerb eines während einer Probefahrt unterschlagenen Kraftfahrzeuges

Der Erwerber eines Kraftfahrzeugs ist auch, wenn er sich denn Kfz-Brief und -Schein zeigen lässt, nicht in gutem Glauben, wenn bei näherem Hinsehen zumindest der Verdacht besteht, dass die Papiere gefälscht sind (hier: falsche Schreibweise der ausstellenden Behörde, fehlendes Datum der nächsten Hauptuntersuchung, unvollständige Postleitzahl der Stadt Wolfsburg).

Normenkette:

BGB § 932 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanz: LG Berlin, vom 17.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 33/01
Fundstellen
KGReport 2003, 302