OLG München - Urteil vom 08.10.1998
24 U 144/98
Normen:
BGB § 823 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)529b
NZV 2000, 207
NZV 2000, 207
VRS 98, 257
VRS 98, 257

Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf einem Bahnübergang von der Fahrbahn auf die Gleise abgekommenen PKW

OLG München, Urteil vom 08.10.1998 - Aktenzeichen 24 U 144/98

DRsp Nr. 2004/1493

Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf einem Bahnübergang von der Fahrbahn auf die Gleise abgekommenen PKW

»1. Kommt ein Pkw auf einem Bahnübergang von der Fahrbahn ab und bleibt im Gleisbereich stecken, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dies auf einer vermeidbaren Unaufmerksamkeit des Fahrers beruht.«