OLG Thüringen, Urteil vom 05.03.1998 - Aktenzeichen 7 U 1586/97 [243]
DRsp Nr. 1999/10295
Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten
Erkundigungspflichten des Tiefbauunternehmers bei (Schaufellader-)Arbeiten an der Erdoberfläche mit dem Risiko der Beschädigung von Stromkabeln in geringer Tiefe auf leichter Hanglage.