Haftung eines den Anhänger eines LKW abstellenden Kraftfahrer
OLG Celle, Urteil vom 19.05.1998 - Aktenzeichen 18 U 2/98
DRsp Nr. 2004/1334
Haftung eines den Anhänger eines LKW abstellenden Kraftfahrer
»1. Den Kraftfahrer, der den Anhänger eines Lkw nachts mit einer zugelassenen und ausgeklappten Warntafel gesichert innerorts ohne eine zusätzliche Beleuchtung durch Straßenlampen oder eigene Lichtquellen des Hängers abstellt, trifft kein Verschulden, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer auf den Hänger auffährt.«2. Daher hat ein Fahrzeugführer, der auf den Anhänger aufprallt, keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.