Die Klägerin fordert als Kaskoversicherung Ersatz des vom Beklagten am LKW seiner Arbeitgeberin verursachten Sachschadens.
Der Beklagte ist seit 1965 als Auslieferungsfahrer bei der B KG (Arbeitgeberin) tätig. Sein Bruttoeinkommen betrug zuletzt ca. 5.370,00 DM monatlich.
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