Der Kläger verlangt von dem Beklagten zu 1) (im folgenden: der Beklagte) Schadensersatz wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich am 19.07.1989 kurz nach 16.00 Uhr auf der K. in L.-R. ereignete.
Der zur Unfallzeit 26 Jahre alte Kläger befuhr die K. mit seinem Yamaha-Motorrad aus Richtung L. kommend in Richtung B.. Auf dem Soziussitz saß die Zeugin G.. Es herrschte Sonnenschein. Die Straße war trocken. Der Kläger befand sich mit einer Gruppe von sechs weiteren Motorradfahrern auf einer Ausflugsfahrt. Kurze Zeit vor dem Unfall hatte er sein Fahrzeug beschleunigt und sich dabei aus der mit mäßiger Geschwindigkeit fahrenden Gruppe gelöst. In einer langgezogenen Linkskurve in Höhe der Einmündung zur Mülldeponie L. verlor der Kläger die Kontrolle über das Motorrad, stürzte auf die linke Seite und prallte nach etwa 50 Metern gegen die rechte Leitplanke. Er und Frau G. erlitten sehr schwere Verletzungen. Dem Kläger wurde das rechte Bein und der linke Unterschenkel abgerissen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|