Der Kläger, der für einen PKW bei der Beklagten eine Teilkaskoversicherung unterhält, verlangt Ersatz eines Fahrzeugschadens, der durch das Ausweichen vor einem Fuchs entstanden sein soll.
Der Fahrer des vom Kläger versicherten PKW Renault Clio befuhr am 29. Dezember 1999 gegen 20.00 Uhr die Bundesstraße ... zwischen H. und K.. Der Kläger gibt an, die Geschwindigkeit habe 80 km/h betragen, als plötzlich ein Fuchs von rechts ins Scheinwerferlicht getreten sei, der die Fahrbahn habe überqueren wollen. Der Fahrer habe gebremst und versucht, nach rechts auszuweichen. Dabei habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Der PKW kollidierte mit der rechten und der linken Leitplanke und erlitt hierbei Schäden, die der Kläger abzüglich seines Selbstbehaltes mit 14.000 DM beziffert.
Der Kläger ist der Auffassung, daß die Beklagte ihn für die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit dem Fuchs unternommene Rettungshandlung des Fahrers gemäß §§ 62, 63 VVG entschädigen müsse.
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