Haftung für Schäden durch beim Mäharbeiten hochgewirbelte Steine
OLG Köln, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 7 U 163/06
DRsp Nr. 2008/11027
Haftung für Schäden durch beim Mäharbeiten hochgewirbelte Steine
Das beklagte Land haftet weder aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung, noch nach § 7 Abs. 1StVG für Schäden durch bei Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine.