Autor: Kahles |
Eine unmittelbare Begrenzung der Gefährdungshaftung gibt es nicht; sie tritt allerdings im Ergebnis unter bestimmten Konstellationen ein. Einmal erstreckt sich die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge nicht auf Personenschäden des Fahrers sowie auch auf Sach- und Personenschäden des Versicherungsnehmers; zum anderen kann ein Schadenersatzanspruch, der die gesetzlichen Mindestdeckungssummen überschreitet, nur auf einen Verschuldenstatbestand gestützt werden.
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