Pflichtversicherung

Autor: Kahles

Die Eigentümer aller Kraftfahrzeuge und Anhänger sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestdeckungssumme beträgt:

Ab 01.03.2023:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden pro Ereignis

7.750.000

Sachschäden pro Ereignis

6.450.000

Die Versicherung erfasst nicht:

Personenschäden des Fahrers und Versicherungsnehmers

sowie Sachschäden des Letzteren.

Gedeckt gegenüber dem Geschädigten ist jedoch die Haftung des berechtigten Fahrers sowie auch die des Fahrzeugdiebs.

Einwendungen aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherer dem Geschädigten nur unter eingeschränkten Voraussetzungen entgegenhalten.

In Fällen der Unfallflucht, des Fahrens ohne Führerschein, der Alkoholfahrt sowie auch des Diebstahls des Fahrzeugs bleibt die Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten bestehen; der Versicherer hat lediglich ein Regressrecht gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Täter.

In Portugal kann gegen den Versicherer geklagt werden. Dies gilt nach einer Art Gewohnheitsrecht sogar auch über die Pflichtversicherung hinaus. Die Klage muss sogar direkt gegen den Versicherer gerichtet werden, sofern der geltend gemachte Schaden die Mindestversicherungssumme nicht übersteigt. Trifft Letzteres zu, müssen Versicherer und Schädiger zusammen verklagt werden. Der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer ergibt sich aus dem Gesetzesdekret Nr. 522/85.