Haftungsbeschränkung

Autor: Wyttenbach

Trotz bestehender Gefährdungshaftung gibt es in der Schweiz keine betragsmäßige Grenze. Dies gilt für die Haftung von Halter und Fahrer; der Pflichtversicherer haftet - soweit ein Direktanspruch des Geschädigten besteht - nur bis zur Deckungssumme. Das hat zur Folge, dass fast alle Schweizer Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung ohne Deckungsgrenze abgeschlossen haben. Im Übrigen liegen die Mindestversicherungssummen weit höher als in der Bundesrepublik.