Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
BGH, Urteil vom 05.03.1963 - Aktenzeichen VI ZR 123/62
DRsp Nr. 1994/6225
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Aus der gemeinsamen Teilnahme an einer von einem Automobil-Club veranstalteten Zuverlässigkeitsfahrt läßt sich nicht herleiten, daß zwischen zwei sich in der Führung eines Wagens abwechselnden Fahrern die Delikthaftung für eine fahrlässige Körperverletzung eingeschränkt ist.
Verzicht auf Schadensersatz durch Nennung: OLG München (10 U 1962/65) VersR 1966, 667. - bei gefährlichem Sport Haftungsausschluß (Geländemotorräder); OLG Celle (3 U 186/79) VersR 1980, 874.