I.
Die Klägerin, die gewerblich Fahrzeuge vermietet, begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen Beschädigung eines von ihr vermieteten Lkw.
Mit gewerblichem Mietvertrag vom 1.3.2004 mietete der Beklagte bei der Klägerin einen Lkw MAN, amtliches Kennzeichen ##-#### bis zum 2.3.2004 an.
Zwischen den Parteien wurde eine Haftungsreduzierung auf 1.000,00 Euro vereinbart und auf der Vertragsurkunde vom Beklagten gesondert unterzeichnet.
Das Mietvertragsformular enthält insoweit 3 durch Fettdruck hervorgehobene Passagen, nämlich:
- "Achtung: Mindestalter Fahrer: 21 Jahre; Ab Preisgruppe D 24 Jahre; Führerschein älter als 24 Monate, sonst kein Versicherungsschutz !!"
- "Haftungsgrenze: (bei nicht vereinbarter Haftungsreduzierung): EUR 30000,- "
- "Mieter zeichnet durch Unterschrift Haftungsreduzierung auf: EUR 1000,-
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