Autor: Hering |
Die §§
Daneben wird die Betriebsgefahr im Artikel 1358 dargestellt: "spezielle Kriterien des Verschuldens: Bei der Feststellung des Verschuldens sind die Umstände, unter denen der Schaden verursacht wurde, die dem Täter fremd sind, zu berücksichtigen sowie auch gegebenenfalls die Tatsache, dass der Schaden von einem Fachmann bei der Betriebsausnutzung verursacht wurde".
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